Geschäftsordnung

Stand: 13. Juli 2014

Präambel

Der Vorstand des Kreisverbands Nienburg/Weser der Piratenpartei Deutschland wurde bei der Kreismitgliederversammlung am 29.03.2014 gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufgaben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:

1. Vorstandssitzungen

§1 Einladungen zu den Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen können per Telefon, Internet oder im „real life“ abgehalten werden.

(2) Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten oder Kreisvorsitzenden geeignet veröffentlicht (Über die Website der PIRATEN Nienburg).

(3) In der Regel wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:

(1) die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Niedersachsen

(2) alle Mitglieder des Kreisverbands Nienburg/Weser. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit bürgerlichen Namen benannt sein. Der Antragstext und die Antragsbegründungen müssen in schriftlicher Form vorliegen. (Per Mail an vorstand@piraten-nienburg.de oder an das Postfach der PIRATEN Nienburg zu richten).

§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

(1) Piraten können der Sitzung beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur mit einfacher Mehrheit des Kreisvorstandes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

Mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

(2) Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

§4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

§5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§6 Protokollführung

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den an der Sitzung beteiligten Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht und Stellungnahme gereicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki veröffentlicht.

(2) Das Protokoll muss 7 Tage vor der nächsten Sitzung an die Vorstandsmitglieder geschickt werden.

(3) Das Protokoll muss vom Sitzungsleiter, Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden unterzeichnet werden.

§7 Geschäftsplanmäßige Vertretungen

(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:

der Vorsitzende wird vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden.

(2) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese vom Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit zu beschließen.

(3) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

§8 Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 7 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Kreisschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht (Über die Website der PIRATEN Nienburg). Im Protokoll der darauf folgenden Vorstandssitzungen sind diese zu erwähnen.


2. Datenschutz

§9 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

(1) Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Daten nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.

(2) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.


3. Aufgabe der Vorstandsmitglieder

§10 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Kreisverbandssatzungen zusammen.

2. Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Kreisparteitages alle Belange des Tagesgeschäfts zu regeln, die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.

3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreisparteitage.

4. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeit für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

§11 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

1. Der Kreisvorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt die PIRATEN Nienburg nach außen.

2. Der stellvertretende Kreisvorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern.

3. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbands der PIRATEN Nienburg. Er verwaltet außerdem die Mitgliedsdaten.

4. Die Beisitzer übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.


4. Finanzordnung ergänzend

§12 Kassenprüfung

1. Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.

2. Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.

3. Die Kassenprüfungen müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.

§13 Kontoführung

1. Der Vorstand richtet für den Kreisverband ein Konto bei einem Kreditinstitut ein.

2. Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen bis zu 50,00€ der Schatzmeister, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.

3. Abhebungen über 50,00€ benötigen die Unterschriften von mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder.

4. Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab und hält diese jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.


5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

§14 Inkrafttreten

1. Die Geschäftsordnung tritt am 13.07.2014 in Kraft. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben neu untereinander verteilen.