#14Themen: Inneres und Recht

Bis zur Landtagswahl am 20. Januar 2013 stellen wir jeden Tag einen Themenbereich aus unserem Wahlprogramm vor, da wir Themen als das wichtigste Wahlkriterium ansehen. Für weitere Themen schaue die nächsten Tage auf dieser Website erneut vorbei oder lade Dir das komplette Wahlprogramm herunter. Eine Übersicht aller #14Themen gibt’s hier.

Heute: Inneres und Recht

Für das Funktionieren von Demokratie und Staatswesen ist es unabdingbar, dass jeder seine Rechte und Pflichten in freier Selbstbestimmung wahrnehmen kann. Daher lehnen wir, die PIRATEN Niedersachsen, alle Maßnahmen ab, die Grundrechte beschneiden und Versammlungen behindern. Dies beinhaltet auch die sich immer stärker ausweitende Überwachung unbescholtener Bürger.

Versammlungsrecht

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und freien Demokratie. So bietet das Versammlungsrecht grundsätzlich jedem die Möglichkeit, seine Meinung friedlich und im Rahmen des Grundgesetzes zu äußern. Dieses Recht wird zum Beispiel auch bei Demonstrationen ausgeübt.
Das vom niedersächsischen Landtag 2011 verabschiedete geänderte Versammlungsrecht ist ähnlich wie in Bayern oder Baden-Württemberg ein Versammlungsverhinderungsgesetz, für dessen Durchsetzung zudem unnötige Bürokratie aufgebaut wird. Wir wollen diese Änderungen rückgängig machen und setzen uns für ein für alle Seiten anwendbares und rechtssicheres Versammlungsgesetz ein.

Überarbeitung des Versammlungsgesetzes

In einem neuen Versammlungsgesetz sollen die in den letzten Jahrzehnten durch Gerichte aufgegebenen Anforderungen eingearbeitet werden. Es gibt eine Vielzahl richterlicher Entscheidungen, die bisher nicht in das niedersächsische Gesetz eingeflossen sind.
Wir wollen insbesondere die Kommunikation zwischen den Versammlungsleitern, den Teilnehmern und den Behörden erleichtern und fördern. Hierzu zählt auch, dass mögliche Auflagen frühzeitig übersandt werden. Es soll eindeutige Auflagenkataloge für jede Kommune geben, die Behördenwillkür nicht mehr zulässt. Diese Kataloge sollen als grundlegender Standard für alle Versammlungen gelten.
Darüber hinausgehende Auflagen, die sich durch Sonderfälle durchaus ergeben können, müssen konkretisiert und begründet werden. Es muss für jeden auch ohne Jurastudium möglich sein, die Auflagen und die Gründe der Erteilung zu verstehen. Bei Problemen mit nicht eindeutigen und nachvollziehbaren Auflagen müssen Behörden ausführliche Hilfestellungen geben.

Förderung von Versammlungen

Jeder, der eine Versammlung nach den Regeln unseres Grundgesetzes durchführt, muss auch das Recht haben, seine Meinung entsprechend zu äußern.Daher müssen auch neue Formen von Versammlungen in Zukunft bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Die in den letzten Jahren immer öfter stattfindenden Flashmobs werden zurzeit nicht vom Versammlungsrecht erfasst bzw. ermöglicht.
Friedliche Gegendemonstrationen müssen umfänglicher berücksichtigt werden. Das Blockieren von Demonstrationszügen lehnen wir allerdings ab.
  • Flashmobs:
  • Der Begriff Flashmob bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Es sind also Versammlungen ohne Versammlungsleiter.

Überwachung – Kein Staatstrojaner in Niedersachsen

Ermittlungsmethoden, die Computer und Handys ausspionieren, stellen einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, das Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Allein die Erwägung derartiger Maßnahmen markiert einen Vertrauensbruch des Staates Ihnen gegenüber. Wir lehnen daher den Einsatz von Spionagesoftware durch staatliche Behörden, deren Legalisierung durch Gesetze sowie die Finanzierung und Entwicklung derartiger Software kategorisch ab.
Die bisherigen Einsätze des Staatstrojaners und der Umgang mit den hierbei angefallenen Daten von Bürgern müssen eingehend untersucht werden. Alle relevanten Unterlagen zu den Einsätzen und Verträge zwischen privaten Dienstleistern und Behörden sollen unverzüglich öffentlich zugänglich gemacht werden.

Kennzeichnung von Überwachungskameras und Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes

Wir lehnen die Videoüberwachung öffentlicher und privater Räume grundsätzlich ab. Wird trotzdem eine begründete Überwachung bestimmter Orte gestattet, muss der Schutz der Privatsphäre und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf jeden Fall gewahrt bleiben. Bei allen in öffentlich zugänglichen Räumen installierten Überwachungskameras muss daher der Betreiber, der zuständige Datenschutzbeauftragte und die Art der Speicherung und Erfassung der Daten erkenntlich sein. Die Kameras sind so einzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen auf jeden Fall eingehalten werden. Sollte dies unmöglich sein, sind sie außer Betrieb zu nehmen.
Auf Versammlungen sollen Ordnungskräfte Videoaufzeichnungen nur anfertigen dürfen, wenn diese unumgänglich sind. In diesen Fällen fordern wir mehr Transparenz und Information durch die Behörden ein. Es muss sicherstellt werden, dass Aufzeichnungen unmittelbar nach Ende der Versammlung unwiderruflich gelöscht werden, wenn auf ihnen keine strafrechtlich relevanten Taten zu sehen sind. Dies betrifft auch Übersichtsaufnahmen oder solche, die zu Übungszwecken erstellt wurden. Der Versammlungsleitung muss es jederzeit möglich sein, das Löschen der Aufzeichnungen zu überprüfen.

Keine Überwachung und Verfolgung durch Drohnen

In den letzten Jahren sind durch Forschung und Entwicklung immer kleinere und leistungsfähigere Flugkörper entstanden, die unbemannt und teilweise autonom den Luftraum durchfliegen können – so genannte Drohnen oder Minicopter. Bisher sind die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung und zum Einsatz unklar.
Wir wollen daher den bisher sehr weitgehenden Einsatz von Minicoptern durch polizeiliche Einsatzkräfte unterbinden. Der Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen bedeutet einen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Wir werden uns dafür einsetzen, bisher nicht öffentlich gemachte polizeiliche Drohneneinsätze aufzuarbeiten und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Selbstverständlich sollen Drohnen weiterhin bei Unfällen oder Naturkatastrophen eingesetzt werden können um die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Auch Forschung und Wissenschaft können von den günstigen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der Drohnen profitieren. So können beispielsweise Vermessungen kostengünstig erfolgen, oder schwer zugängliche Gebiete ohne Eingriffe in die Natur erforscht werden. Auch diese Nutzung von Drohnen unterstützen wir unter der Voraussetzung, dass kein Eingriff in die Grundrechte der Bürger stattfindet. Im Zweifel bedarf es einer vorab zu erteilenden Genehmigung des Landesdatenschutzbeauftragten.
Und auch im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter. Durch den Einsatz einer Kamera werden diese aber schnell zu einem Risiko für den Datenschutz. Wir setzen uns für die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein und lehnen einen unregulierten Einsatz mit Kameras bestückter Drohnen ab. Hier wollen wir die Bevölkerung stärker sensibilisieren und aufklären.
Den Einsatz von Drohnen bei der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) lehnen wir ebenso ab wie den Einsatz von bewaffneten Drohnen bei militärischen Einsätzen.

Handy-Rasterfahndung

Die Polizei greift bei Ihren Ermittlungen in den letzten Jahren verstärkt auf die Auswertung von Funkzellen zurück. Da eine nicht individualisierte Funkzellenabfrage eine großflächige Maßnahme ist, sind oft zahlreiche Menschen betroffen, die so zufällig in eine Handy-Rasterfahndung geraten. Der Staat greift damit in die Grundrechte dieser Bürger ein. Daher fordern wir einen sofortigen Stopp der Handy-Rasterfahndung als Ermittlungsinstrument.

Stille SMS für Ortsbestimmungen stoppen

Auch haben wir schwerwiegende Bedenken bezüglich der Nutzung sogenannter „Stiller SMS“ für Ortsbestimmungen. Besonders kritisch in unseren Augen ist dies auch deshalb, weil es aus Sicht des Datenschutzes unverantwortlich ist, die Versendung und Ortung einem privaten Dienstleister zu übertragen. Wir fordern daher einen sofortigen Stopp solcher Maßnahmen.
Zur rückwirkenden Aufklärung solcher Maßnahmen fordern wir umgehend eine Veröffentlichung bisheriger Einsätze, bei denen eine Ortung mit Hilfe der Stillen SMS erfolgte. Zukünftig wollen wir eine stärkere Kontrolle der Polizeibehörden, zum Beispiel durch die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung, bevor ein Einsatz der Stillen SMS in Frage kommt. Selbstverständlich muss auch eine lückenlose Dokumentation geführt werden.
  • Stille SMS:
  • Mit Hilfe einer „Stillen SMS“ stellen Strafverfolgungsbehörden unbemerkt den Aufenthaltsort eines Mobiltelefons fest. Betroffene werden über eine erfolgte Ortung nicht informiert, obwohl diese einen massiven Grundrechtseingriff darstellt. Eine Aufsicht und die Einordnung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kann aufgrund fehlender Dokumentation zum Einsatz der Stillen SMS nicht vorgenommen werden.

Polizei

Die tägliche Polizeiarbeit wäre ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich. Als Träger des staatlichen Gewaltmonopols trägt deswegen gerade die Polizei eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird.
Insbesondere auf Versammlungen kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Übergriffen einzelner Polizisten auf Bürger. Häufig erhalten die Betroffenen keine Auskunft zum Namen des Beamten, obwohl dieser verpflichtet ist, seinen Namen auf Verlangen mitzuteilen.

Identifikationsnummer für Polizisten

Aus diesem Grund setzen wir uns für die Einführung einer deutlich erkennbaren, individuellen Identifikationsnummer für Polizeibeamte auf Versammlungen ein. Um die Anonymität des Beamten zu gewährleisten, soll diese Nummer für jeden Einsatz neu vergeben werden. Die Aufschlüsselung wird nur für Ermittlungsbehörden möglich sein.

Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten wir die Einrichtung eines Beauftragten des Landtages für die Polizeibehörden für überfällig.
Der Polizeibeauftragte hat die Grundrechte zu schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle zu unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete zu dienen. Als unabhängiger Ansprechpartner für Polizei und Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er hat dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, in dem er insbesondere auf das Verhältnis zwischen Ihnen, den Bürgern und Ihrer Polizei eingeht.
Der Polizeibeauftragte soll mit den gleichen Ermittlungsbefugnissen wie ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ausgestattet werden. Er soll sowohl interne polizeiliche Probleme untersuchen, als auch externe, durch das Handeln der Polizei entstandene Ereignisse aufklären. Mit Einwilligung des betroffenen Bürgers kann er eingereichte Beschwerden an die für Straf- oder Disziplinarverfahren zuständigen Stellen weiterleiten. Grundsätzlich soll er aber den Verschwiegenheitspflichten unterliegen, die auch für den Wehrbeauftragten gelten.

Bessere Ausstattung der Polizei

Auch wenn wir einzelnen polizeilichen Maßnahmen kritisch gegenüberstehen, weil wir dem Schutz der Bürgerrechte Priorität einräumen, wollen wir die Effektivität der Polizei erhöhen. Wir fordern daher die personelle und materielle Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes zu verbessern.
Die Anschaffung und die Kosten der Ausrüstung darf nicht dem einzelnen Beamten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Polizisten beschäftigt werden, um die Arbeit angemessen bewältigen zu können. Vor allem die Präsenz – und damit eine verbesserte Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit vor Ort – ist sicherzustellen.

Sicherheit im Allgemeinen – Sicherheitsbewusstsein stärken

Gefühlte Sicherheit ist eine Voraussetzung für persönliches Wohlbefinden. Deutschland weist in vielen Bereichen eine der niedrigsten Kriminalitätsraten weltweit auf. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland kaum kommuniziert wird. Das Kriminalitätsrisiko wird als Folge mangelhafter Informationen teilweise überschätzt.
Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Niedersachsen auflegen. Hierbei soll die tatsächliche Bedrohungslage durch Kriminalität anhand von Statistiken im Vergleich mit alltäglichen Risiken betrachtet werden, um einer verzerrten Wahrnehmung entgegen zu wirken.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Steuerfinanzierte Sicherheitsforschung muss sich wieder an Ihren Bedürfnissen und Grundrechten orientieren. Wir brauchen keine weiteren Technologien, die Sie, die Bürger, stärker überwachen, erfassen und kontrollieren. Stattdessen wollen wir eine Sicherheitsforschung fördern, die sich wieder stärker an Prävention orientiert. Entsprechende Forschungsprojekte sollen vor allem auf soziale Teilhabe und Bildung setzen.
Daher müssen bestehende und zukünftige Projekte gründlich auf Wirksamkeit, Kosten, Grundrechtseingriffe und mögliche Alternativen untersucht werden. Wir wollen, dass in Zukunft Bürgerrechtsorganisationen und Nichtregierungsvertreter mit darüber entscheiden, welche Projekte gefördert werden sollen. Über die Ausschreibung eines Projekts soll erst entschieden werden, wenn die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte eine öffentliche untersucht worden sind.

Staatsorganisation und Gesetzesreformen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Wir fordern, das Weisungsrecht der Landesregierung gegenüber ihren Staatsanwälten aufzuheben. Insbesondere darf es keine Dienstanweisungen geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.
  • Subsidiaritätsforderung:
  • Entscheidungen sollen immer in der unterst möglichen politischen Ebene entschieden werden.

Dezentralisierung

Im Sinne der Subsidiaritätsforderung der Europäischen Union setzen wir uns für eine konsequente Dezentralisierung und damit Stärkung der Kommunen und Länder ein.

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Wir lehnen die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben des Staates ab. Das Gewaltmonopol des Staates darf unter keinen Umständen an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben. Auch in anderen Bereichen ist die Auslagerung grundsätzlich nur dann zu billigen, wenn die Bereithaltung der Kapazitäten durch den Staat aufgrund zu hoher Kosten oder zu seltener Inanspruchnahme nicht möglich ist und hierdurch keine Grundrechte gefährdet werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass private Anbieter in der Regel teurer sind, da sie gewinnorientiert arbeiten.

Verfassungsschutz überdenken

In der Vergangenheit häuften sich Unregelmäßigkeiten und schwere Fälle von Amtsmissbrauch durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Der hierdurch entstehende erhebliche Schaden für die Demokratie wird durch keinen möglichen Nutzen aufgewogen. Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie und wir fordern seine Abschaffung. Solange die hierfür notwendigen Mehrheiten fehlen, muss zumindest eine wesentlich stärkere demokratische Kontrolle gewährleistet werden. Den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landtags Niedersachsens müssen deutlich mehr Befugnisse und Einsichtsrechte eingeräumt werden. So muss die Größe des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausgeweitet und die Verwendung von Geldern durch den Verfassungsschutz stärker kontrolliert werden. Wir fordern, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten unbedingt durchzusetzen. Alle von Maßnahmen des Verfassungsschutzes Betroffenen sollen nach Ablauf einer festgeschriebenen Frist aufforderungslos über Ermittlungen und Ergebnisse informiert werden. Anwaltliche Akteneinsicht muss gewährt werden.
  • Popularklage:
  • Als Popularklage bezeichnet man eine Klage, die von jemandem erhoben wird, der nicht unmittelbar betroffen ist. In Deutschland ist die Popularklage bislang nur in der Verfassung des Freistaates Bayern vorgesehen.

Verfassungsbeschwerde und Popularklage

Während den Bürgern in vielen anderen Bundesländern längst die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde auf Landesebene offensteht, müssen wir uns in Niedersachsen
an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Dieses sehen wir als klaren Mangel an, da in der Gesetzgebung viele landesspezifische Besonderheiten eine Rolle spielen, die in Karlsruhe nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt werden können. Deshalb fordern wir, die Landesverfassung um das Recht auf „Popularklage“ zu erweitern.
Die „Popularklage“ erlaubt es jedem Bürger das Verfassungsgericht anzurufen, wenn er ein Gesetz im Widerspruch zur Verfassung sieht.

Gesetzes-TÜV gegen Grundrechtseingriffe

Wir fordern eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung bestehender und zukünftiger Überwachungsbefugnisse des Staates. Indem wir eine unabhängige Institution schaffen, die frei von Wirtschafts- und Parteiinteressen neue Gesetzesvorhaben überprüft, werden die Bürgerrechte gestärkt und zukünftige Gesetze sicher verfassungskonform erlassen. Ein verpflichtender „Gesetzes-TÜV“ soll im Vorfeld über mögliche Risiken und Alternativen zu Eingriffen in die Bürgerrechte informieren. Forschungseinrichtungen und Bürgerrechtsorganisationen sollen in den Prozess mit einbezogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen für jeden öffentlich zugänglich sein, um eine nachvollziehbare und sachliche Debatte anzuregen, bevor Gesetze erlassen werden.

Überflüssige Gesetze abschaffen – veraltete Gesetze reformieren

Für einen durchschnittlichen Bürger ist es unmöglich, den Überblick über alle Gesetze und Verordnungen zu behalten. Verwaltungen und Rechtsanwender werden durch nicht mehr erforderliche Regelungen und Vorschriften unnötig in Anspruch genommen. Dies führt zu einer vermeidbaren Belastung der Finanzhaushalte. Wir setzen uns daher dafür ein, den Bestand an Gesetzen systematisch nach Erforderlichkeit zu untersuchen und ggf. zu reduzieren. Auch mit dem Erlass neuer Regelungen soll sparsam verfahren werden.

Abschaffung Residenzpflicht

Ein Gesetz, das wir für überflüssig halten und daher abschaffen wollen, ist die Residenzpflicht, der zufolge sich Asylbewerber rund um die Uhr im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten müssen. Selbst das kurzfristige Verlassen des Bezirks ist prinzipiell strafbar. Die Residenzpflicht ist eine deutsche Besonderheit, sie existiert in keinem anderen Land der Europäischen Union.

Haftungsfreistellung für Betreiber von Netzwerken

Auch die Regelungen zur sogenannten „Störerhaftung“ wollen wir ändern und befürworten die Haftungsfreistellung für Betreiber von drahtlosen und kabelgebundenen Netzwerken. Die Betreiber solcher Netzwerke sollen den gleichen Schutz wie Internetanbieter genießen. Die Haftungsfreiheit
entfällt, wenn ein Tatbestand zweifelsfrei einem Nutzer zugeordnet werden kann. Damit wollen wir das Problem der Störerhaftung in Zusammenhang mit drahtlosen und kabelgebundenen Netzwerken angehen. Der Betrieb offener WLAN-Netzwerke durch so genannte „Open Wireless Communities“ oder Gastronomen, aber auch der Betrieb von Familiennetzen, soll so in Zukunft auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.

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