#14Themen: Transparenz in Politik und Verwaltung

Bis zur Landtagswahl am 20. Januar 2013 stellen wir jeden Tag einen Themenbereich aus unserem Wahlprogramm vor, da wir Themen als das wichtigste Wahlkriterium ansehen. Für weitere Themen schaue die nächsten Tage auf dieser Website erneut vorbei oder lade Dir das komplette Wahlprogramm herunter. Eine Übersicht aller #14Themen gibt’s hier.

Heute: Transparenz in Politik und Verwaltung

Transparente Strukturen und der allgemeine Zugang zu Informationen sind zentrale Voraussetzungen für echte, politische Teilhabe. Nur wenn Bürger überblicken können, wie Behörden und politische Gremien arbeiten, können sie eine echte Wahl treffen. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für mehr Transparenz und Öffentlichkeit in der Politik ein. Transparenz und Öffentlichkeit sind das beste Mittel gegen Korruption und Hinterzimmerpolitik. Wir wollen gesetzliche Schranken für die Einflussnahme von Lobbyvertretern auf die Politik.

Informationen und Daten, die Sie als Bürgerinnen und Bürger durch Ihre Steuergelder mitfinanziert haben, sollen dem Gemeinwohl dienen. Darum sollen sie kostenfrei in freien Formaten und unter freien Lizenzen (Creative-Commons-Lizenzen) zugänglich sein und jedermann zur Information aber auch zur Weiternutzung zur Verfügung stehen. Das gilt für Daten, die Behörden erheben oder erzeugen ebenso wie für Ergebnisse aus Forschung, Lehre und Wissenschaft, die mit öffentlichen Geldern mitfinanziert wurden.

Transparenzrecht

Politik muss verständlich und nachvollziehbar sein. Wir wollen ein Transparenzgesetz schaffen, das die Veröffentlichungspflichten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen regelt und dem Informationszugang eine rechtliche Basis gibt. Nahezu alle Informationen der öffentlichen Hand müssen in offenen Formaten verfügbar sein z.B. Daten, Gutachten, Subventionen, Verträge etc. Nachfolgendes Landesrecht, wie zum Beispiel das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, muss entsprechend angepasst werden.

Transparenz der Behörden

Das Staatsgefüge ist kein Selbstzweck -auch die Ämter, Behörden und Ministerien handeln in Ihrem Auftrag und mit Ihren Steuermitteln. Der Staat steht in der Pflicht, sein Handeln Ihnen als Bürger umfassend offen zu legen. Alle Informationen, die staatlichen Stellen vorliegen, Behördenentscheidungen betreffen oder die amtlich erhoben oder erzeugt werden, sollen uns allen uneingeschränkt zugänglich sein, soweit dem keine Bürgerrechte oder Datenschutzbestimmungen entgegen stehen.

Entscheidungen transparent nachvollziehen

Um Ihnen als Bürger Teilhabe und Identifikation mit der Demokratie zu erlauben, fordern wir, die PIRATEN Niedersachsen: Alle Informationen, auf die die Volksvertreter bei ihren Entscheidungen zurückgreifen, müssen für jedermann lückenlos und unzensiert zur Verfügung stehen. Allerdings akzeptieren wir, dass im Einzelfall gewichtige Gründe, wie z.B. die Privatsphäre, dagegen sprechen. So können Sie die politischen Entscheidungen nachvollziehen und werden in die Lage versetzt, das politische Handeln der Volksvertreter zu bewerten und bei Wahlentscheidungen zu berücksichtigen. Diese Informationen sollten in allgemein verständlicher Form zeitnah öffentlich zugänglich sein.

  • Online-Livestream:
    • Stattfindende Ereignisse werden zeitgleich im Internet übertragen.

Transparenz der Politik auf allen Ebenen

Zusätzlich sollten Sie in Niedersachsen die Möglichkeit bekommen, an allen Sitzungen, Besprechungen und Treffen im Landtag und auf kommunaler Ebene persönlich teilzunehmen, sie in einem online-Livestream zu begleiten oder im Nachhinein eine Aufzeichnung der Sitzung einzusehen. Öffentlichkeit von Sitzungen sollte der Normalfall, Nicht-Öffentlichkeit eine im Einzelfall zu begründende Ausnahme sein. Alle Sitzungsunterlagen, Tagesordnungen, Anträge und Beschlüsse sollten frühzeitig und allgemein zugänglich online veröffentlicht werden.

Transparenz bei Abgeordneten

Außerdem fordern wir, das niedersächsische Abgeordnetengesetz endlich an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption anzupassen. Die Tätigkeiten eines Abgeordneten sowie der Umgang mit Spenden müssen eindeutig geregelt werden.

Offenlegung von Nebeneinkünften

Wir wollen alle Abgeordneten verpflichten, sämtliche Einkünfte, die sie während ihrer Amtszeit beziehen, detailliert in mindestens halbjährigen Abständen offen zu legen. Bei besonders geschützten Berufsgruppen ist lediglich die Branche und die Höhe der Einkünfte mitzuteilen.

  • Drehtür-Lobbyismus:
    • Der rasche Berufswechsel zwischen Politik und Wirtschaft wird von Kritikern der engen Verflechtung beider Bereiche als „Drehtür-Effekt“ oder auch „Revolving Door“-Phänomen bezeichnet.

Um dem sogenannten Drehtür-Lobbyismus Einhalt zu gebieten, soll ein Wechsel ehemaliger Volksvertreter in Lobbytätigkeiten generell, also nicht nur im Bereich der zuvor bearbeiteten Fachgebiete, für eine Karenzzeit von drei Jahren verboten sein. Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung setzen wir uns für eine Mitteilungspflicht der ehemaligen Abgeordneten ein. So könnte einem Abgeordneten auch nach dem Ausscheiden aus dem Landtag bei verbotener Lobbytätigkeit ein Ordnungsgeld durch den Landtagspräsidenten auferlegt werden.

Keine Spenden für Abgeordnete

Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete wird gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen.

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Wir wollen für den Landtag und für die kommunale Ebene Verwaltungs-Informations-Systeme und Online-Antrags-Systeme schaffen und Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, die Möglichkeit geben, den Mandatsträgern online öffentliche Anfragen zu stellen.

Transparenz des Haushaltens

Die transparente Darstellung staatlicher Finanzen ist ein hohes Gut. Wir setzen uns deshalb für die zeitnahe Einführung der Doppik – das ist ein transparentes Buchführungssystem für Verwaltungen – auf Landesebene ein. Bei der Umsetzung müssen die Liegenschaften des Landes oder einer Kommune mit ihrem tatsächlich realisierbaren Wert eingehen. Es sollen keine überhöhten Werte mehr für die Berechnung der öffentlichen Vermögenswerte zu Grunde gelegt werden. So wird das öffentliche Eigentum zukünftig als verlässlichere Sicherheit für aufgenommene Kredite dienen können und einer Überschuldung vorgebeugt.

  • Doppik:
    • Die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) wird seit dem Haushaltsjahr 2012 in den Kommunen im Land Niedersachsen genutzt. Auf Landesebene gibt es die Doppik in Niedersachsen bisher nicht. Sie hat unbestreitbare Vorteile bei der transparenten Darstellung der staatlichen Finanzen. So werden beispielsweise der Werteverfall von Immobilien durch Abschreibungen erfasst und spätere Generationen betreffende Pensionslasten von Beamten ehrlich dargestellt.

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