#14Themen: Geschlechter-, Familien- und Jugendpolitik

Bis zur Landtagswahl am 20. Januar 2013 stellen wir jeden Tag einen Themenbereich aus unserem Wahlprogramm vor, da wir Themen als das wichtigste Wahlkriterium ansehen. Für weitere Themen schaue die nächsten Tage auf dieser Website erneut vorbei oder lade Dir das komplette Wahlprogramm herunter. Eine Übersicht aller #14Themen gibt’s hier.

Heute: Geschlechter-, Familien- und Jugendpolitik

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, stehen für eine zeitgemäße Geschlechter und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner gründen.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Wir stehen daher für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen bei Kindern (sofern diese sich nicht selbst dafür entschieden haben) ebenso abschaffen, wie den Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden ablehnen.

Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen, gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, müssen als Asylgrund anerkannt werden.

Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Bekämpfung von Homophobie

Wir setzen uns zudem für die Übernahme der auf Niedersachsen anzupassenden Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt 2.0“ (ISV 2.0)“ als grundlegende Handlungsanweisung für die Bekämpfung von Homophobie in Niedersachsen ein.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und echte Entscheidungsfreiheit für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene, strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle im Steuerrecht oder Erbrecht – wie zum Beispiel durch das Ehegattensplitting – lehnen wir ab.

Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft gleichstellen

Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften müssen an die Versorgung von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen gebunden werden.

Ehe und eingetragene Partnerschaft sollen gleichgestellt werden. Dabei ist die eingetragene Partnerschaft für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen. Wir wollen die eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen erweitern und entsprechende Konzepte erarbeiten und verwirklichen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dies soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren (z. B. Scheidung) sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.

Kinder und hilfsbedürftige Menschen benötigen besonderen Schutz

Unabhängig vom gewählten Lebensmodell brauchen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder hilfsbedürftige Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir setzen uns dafür ein, noch bestehende, gesellschaftliche Erwartungshaltungen abzubauen, und eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung zu ermöglichen.

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen. Allen Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, steht gemäß Art. 6 unseres Grundgesetzes die elterliche Sorge für ihr Kind zu. Jedoch steht der sogenannte „Sorgerechtsparagraph“ dazu im Widerspruch. Demnach besteht gemeinsames Sorgerecht automatisch nur dann, wenn beide Elternteile verheiratet sind. Nicht verheiratete Eltern müssen sich aktuell diesbezüglich einig sein und eine Sorgeerklärung abgeben, ansonsten verbleibt die elterliche Sorge bei der Mutter.

Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Wir fordern die Gleichbehandlung nicht ehelicher und ehelicher Kinder sowie ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile ab Geburt eines Kindes.

Nicht verheirateten Vätern soll grundsätzlich mit der rechtlichen Anerkennung ihrer Vaterschaft die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen beurkundet werden. Explizit ausgenommen sind Fälle, in denen es erst durch eine Straftat zur Schwangerschaft kam. In diesem Fall sollte weiterhin eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder ein Beschluss des Familiengerichts bindend sein.

Für das Ermöglichen jeder Betreuungsform

Wer für einen selbstbestimmten Lebensentwurf von Familien einsteht, darf keine Betreuungsform bevorzugen oder benachteiligen. Wir wollen alle Betreuungsformen gleich behandeln, sei es die Betreuung durch eine staatliche Kindertagesstätte, einen Kinderladen, Tagesmütter (oder -väter) oder durch die eigenen Eltern. Wir glauben, dass die Mehrheit der Eltern selbst am ehesten in der Lage ist, solche Fragen zum Wohl ihrer Kinder zu entscheiden.

Kein einseitiges Subventionieren bestimmter Betreuungsformen

Das einseitige Subventionieren einzelner Betreuungsformen lehnen wir daher ab. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass perspektivisch jede Betreuungsform gleichberechtigt allen Eltern finanziell möglich ist, faktisch zur Verfügung steht und die Fremdbetreuenden ein gutes pflegerisches und erzieherisches Angebot unterbreiten können.

Wir beobachten in Niedersachsen in vielen Gemeinden eine weitaus höhere Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Altersgruppen. Wir sehen daher die Landesregierung Niedersachsens in der Pflicht, die Kommunen beim Bau und der Ausstattung derartiger Einrichtungen finanziell zu unterstützen, sowie sich gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für praxisgerechte Regelungen für Tagesmütter und -väter einzusetzen.

Das geplante Betreuungsgeld halten wir für ungeeignet, die Selbstbestimmung der Familien zu erhöhen und sehen in ihm eine absurde Subvention für die Nicht-Inanspruchnahme staatlicher Angebote.

Davon unberührt wollen wir auf Bundesebene die Besteuerung von Familien reformieren und das Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe für alle Familienmitglieder realisieren. Beides ermöglicht die Betreuung durch die Eltern.

Jugendförderung

Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit lehnen wir ab. Wir setzen uns für den Erhalt und die Unterstützung aller Vereine und Jugendhäuser ein, da diese wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten sind. Kultureller Austausch durch Sport- und Musikvereine sowie Jugendhäuser minimiert sprachliche und kulturelle Barrieren und erleichtert das Zusammenleben. Zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen setzen wir uns darüber hinaus für den Erhalt und Ausbau kostenfreier Büchereien ein.


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