#14Themen: Bauen und Verkehr

Bis zur Landtagswahl am 20. Januar 2013 stellen wir jeden Tag einen Themenbereich aus unserem Wahlprogramm vor, da wir Themen als das wichtigste Wahlkriterium ansehen. Für weitere Themen schaue die nächsten Tage auf dieser Website erneut vorbei oder lade Dir das komplette Wahlprogramm herunter. Eine Übersicht aller #14Themen gibt’s hier.

Heute: Bauen und Verkehr

Durch die wirtschaftliche Entwicklung, den demografischen Wandel und die Besiedlung in einem Flächenland ergeben sich  für den Verkehr in Niedersachsen besondere Herausforderungen. Diese können wir, die PIRATEN Niedersachsen, nur durch die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten bewältigen.

Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher, vor allem flächendeckender Verkehrsinfrastrukturen. Die optimale Ausnutzung bestehender Trassen für Bahn- und Straßenverkehr ist dabei Neubauten vorzuziehen. Aber auch die Wohnraumpolitik ist eine wichtige Infrastrukturaufgabe für Niedersachsen.

Grundrecht auf Wohnung

Wir unterstützen Bemühungen, das Recht auf angemessenen Wohnraum als Grundrecht in der niedersächsischen Landesverfassung und im Grundgesetz zu verankern. Wir sehen den Staat in der Pflicht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um jedem Bürger einen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Land Niedersachsen und die Kommunen über eigene Wohnungsbaumaßnahmen ausreichend Wohnraum für alle schaffen.

Die Verdrängung von Mietern durch Spekulanten sehen wir als Verstoß gegen die im Grundgesetz festgelegte Allgemeinwohlverpflichtung von Eigentum an. Dennoch unterstützen wir aber auch die wichtige Rolle der Privatinvestoren bei der Schaffung von Wohnräumen.

Grenzen für Vorschriften im Bebauungsplan

Dazu gehört, dass wir im Baurecht feste Grenzen fordern, nach denen Bebauungspläne die Gestaltungsfreiheit der Bauherren einschränken dürfen. Abgesehen von Sicherheitsaspekten soll es nur wenige zulässige Einschränkungen geben, wie beispielsweise bestimmte Mindestabstände zu Nachbargrundstücken und eine Obergrenze für die Bauhöhe. Vorgaben der Bebauungspläne erschweren bzw. verhindern teilweise den Bau von Niedrig- und Nullenergiehäusern, insbesondere wenn diese von der traditionellen Bauform abweichen. Auch andere Vorschriften, beispielsweise zur Hausund Dachfarbe, sind für uns nicht nachvollziehbar.

Mietergemeinschaften und generationsübergreifende Wohnmodelle fördern

Ebenso wie die Versorgung mit preiswertem Wohnraum ist die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft bzw. in einem Wohngemeinschaftsprojekt finanziell zu fördern. Die Förderungsrichtlinien müssen so flexibel gestaltet werden, dass sie unabhängig vom gewählten Lebensmodell, vom Alter oder von der Zusammensetzung einer Wohngemeinschaft wirken. Insbesondere treten wir für generationsübergreifende Wohnmodelle ein. Des Weiteren setzen wir uns für ein Vorverkaufsrecht von Mietergemeinschaften beim Erwerb der von ihnen bewohnten Immobilien ein.

Umgang mit militärischen Konversionsflächen

Neuer Wohnraum könnte z. B. auf so genannten Konversionsflächen geschaffen werden. Durch die Umstrukturierung der Bundeswehr und den Abzug der britischen Streitkräfte werden große Flächen frei. Diese Flächen sollen nicht mehr höchstbietend verkauft werden. Vielmehr sollten die Kommunen diese Konversionsflächen als Grundstücksflächen gesellschaftlich sinnvoll nutzen.

Denn öffentlicher Grund und Boden muss vorrangig der gesamten Bevölkerung zugute kommen. Niedersachsen muss sich dafür beim Bund einsetzen und eine nachhaltige Umnutzung fördern. Die ortsnahen Flächen können den Kommunen die Stadtplanung erleichtern. Die vorhandenen Gebäude können nachhaltig und sinnvoll genutzt werden, sei es für Wohnraum, Verwaltung oder andere kommunale Zwecke. Ortsferne Flächen, zum Beispiel Truppenübungsplätze, sollen der Natur erhalten bleiben bzw. renaturiert werden.

Barrierefreies Bauen als Standard

Neben der Förderung von neuem Wohnraum ist die Mobilität von Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Aspekt im Bereich Bauen und Verkehr. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlichen Richtlinien angepasst werden und insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, in Ämtern und Behörden sowie in Bildungseinrichtungen die Barrierefreiheit massiv ausgebaut wird. Um dies zu unterstützen, muss barrierefreies Bauen ein fester Bestandteil der Architektenausbildung werden.

Um die Mobilität aller zu verbessern, setzen wir uns für einen fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr mit Taktfahrplan und flexible Lösungen wie Rufbusse und Ähnliches ein. Vergleichbare Projekte anderer Städte zeigen die positiven Auswirkungen dieser Maßnahme auf Lebensqualität und Stadtentwicklung.

Pilotprojekte für den fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr

Dazu sollen Städte und Gemeinden gefördert werden, die eine Pilotphase zu entsprechenden Projekten durchführen. Diese sollen wissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse in die Verbesserung der Effektivität des Nahverkehrs einfließen zu lassen.

Das Land stellt für die Kommune, die dieses Projekt am besten umsetzt, eine Förderung von bis zu fünf Mio. Euro pro Jahr für fünf Jahre zur Verfügung. Sollte die geförderte Stadt/Gemeinde innerhalb von fünf Jahren nach dem Förderungsende wieder kostenpflichtige Fahrscheine einführen, sind die Fördermittel zurückzuzahlen.


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