Bis zur Landtagswahl am 20. Januar 2013 stellen wir ab heute jeden Tag einen Themenbereich aus unserem Wahlprogramm vor, da wir Themen als das wichtigste Wahlkriterium ansehen. Für weitere Themen schaue die nächsten Tage auf dieser Website erneut vorbei oder lade Dir das komplette Wahlprogramm herunter. Eine Übersicht aller #14Themen gibt’s hier.
Heute: Datenschutz
Wir, die PIRATEN Niedersachsen, wollen, dass Sie als Bürger wieder selbst über Ihre eigenen Daten bestimmen können. Datenschutz ist in der Informationsgesellschaft wichtiger denn je zuvor. Elektronische Datenverarbeitung wird in immer mehr Bereichen eingesetzt und Sie könnten schnell den Überblick verlieren, wer welche Daten von Ihnen gesammelt hat. Ob beim Meldeamt, an der Universität oder im öffentlichen Raum: Anlasslose Überwachung und hemmungslose Datensammelei lehnen wir ab.
Schutz personenbezogener Daten
Adressdaten und andere Daten zu Personen, die von Behörden, Firmen oder Dienstleistern erhoben werden, unterliegen den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung. Werden derartige Daten ohne ausdrückliche Zustimmung gesammelt, vernetzt, ausgewertet oder an Dritte weitergegeben, so verletzt dies Ihre Grundrechte.
Informationelle Selbstbestimmung:
- Das Grundrecht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren.
Opt-In:
- Opt-In bedeutet, dass ohne ausdrückliche Einverständniserklärung einer Person, deren Daten weder gespeichert, ausgewertet noch vernetzt oder an Dritte weitergegeben werden oder anderweitig genutzt werden dürfen.
Datenweitergabe durch Meldeämter beschränken
Aktuell müssen Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Meldedaten an nicht-staatliche Stellen weitergegeben werden. Viele Bürger wissen dies nicht und legen deshalb keinen Widerspruch ein. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass Meldedaten nur noch mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an nicht-staatliche Stellen weitergegeben werden (Opt-In).
Zusätzlich sollen Meldeämter vor der Weitergabe von Meldedaten kritisch prüfen, ob die Auskunft notwendig ist. Stimmt das Meldeamt einem Antrag auf Meldeauskunft zu, so ist der Betroffene über die Anfrage und seine Rechte aufzuklären. Auf Kosten des Antragstellers wird der Betroffene informiert über die Identität des Antragstellers, dessen ladungsfähige Adresse und den Zweck der Anfrage. Dem Betroffenen ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten einzulegen. Vor Ablauf dieser Frist und des Widerspruchsverfahrens dürfen keine Daten an den Antragsteller weitergegeben werden.
Besserer Datenschutz an Universitäten
Auch an den Universitäten muss der Datenschutz verbessert werden. Während die erwaltung immer mehr auf elektronische Systeme umgestellt wird, sparen die Universitäten ausgerechnet in dem Bereich Datenschutz. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass an Universitäten Stellen für hauptamtliche und unabhängige Datenschutzbeauftragte geschaffen werden. Diese sollen dafür sorgen, dass bestehende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei sollen sie mit der studentischen Selbstverwaltung zusammenarbeiten. Dadurch können die Studierenden sicher sollen zukünftig keine Verträge mehr geschlossen werden. Zusätzlich soll ein jährlicher Bericht veröffentlicht werden, der Datenpannen und Verstöße sowie Verbesserungen im Datenschutz transparent macht.
Keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Die Beobachtung und Überwachung des öffentlichen Raums lehnen wir strikt ab. Und dies unabhängig davon, ob die Überwachungsmaßnahmen durch private oder öffentliche Hand betrieben werden. Bereits angewandte Maßnahmen und der Einsatz neuer Technologien bei der öffentlichen Überwachung sind kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das Gefühl, durch Kameras beobachtet zu werden, vermittelt keine Sicherheit, sondern schränkt die persönliche Freiheit ein.
- Prävention:
- Vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.
Prävention statt Videoüberwachung
Während Videoüberwachung immer weiter verbreitet ist, wird bei Präventionsarbeit und städtebaulichen Maßnahmen gespart, die Ihre langfristige Sicherheit verbessern würden.
Deshalb wollen wir, dass bei derzeitig bestehenden Videoüberwachungen systematisch durch öffentliche Stellen in Niedersachsen überprüft wird, ob sie erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind. Genügen bestehende oder geplante Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie abzulehnen. Eine anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Keine Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Auch die Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln lehnen wir ab, weil sie Ausdruck eines pauschalen Verdachts gegenüber Ihnen als Fahrgast, Fahrzeugführer oder Begleiter des Verkehrsmittels ist. Oftmals wird vergessen, dass neben den Fahrgästen natürlich auch Betriebsangestellte wie Busfahrer oder Bahnschaffner von der ständigen Überwachung betroffen sind. Dies lässt sich mit einem verantwortungsbewussten Arbeitnehmerdatenschutz nicht vereinbaren.
Landesbetriebe oder öffentlich beauftragte Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen.
Mit Unternehmen, die diese Bedingungen in den in Niedersachsen eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, sollen zukünftig keine Verträge mehr geschlossen werden. Kameras helfen niemandem in gefährlichen Situationen. Stattdessen kann Gewalt tatsächlich nur verhindert werden, indem das Begleitpersonal aufgestockt wird. Dies wollen wir umsetzen und damit für mehr echte Sicherheit sorgen.