Die Stadt Nienburg benötigt noch Wahlhelfer!

Voraussetzung für einen Einsatz als Wahlhelferin / Wahlhelfer:
Mindestalter: 18 Jahre, Wohnsitz in Nienburg/Weser

Am 25. Mai 2014 werden in der Stadt Nienburg/Weser in 18 verbundenen Wahlbezirken die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Nienburg/Weser als kombinierte Wahl durchgeführt.

Hierzu werden ca. 190 freiwillige Helferinnen und Helfer – in den Wahllokalen benötigt. Sollte dabei keine Bürgermeisterkandidatin bzw. kein Bürgermeisterkandidat mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten, wird am 15. Juni 2014 eine Stichwahl stattfinden, zu der noch einmal genauso viele Helferinnen und Helfer benötigt würden.

Für jeden Wahlbezirk ist gemäß § 11 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes von der Stadtwahlleitung ein Wahlvorstand (Funktionen und Aufgaben s.u.) zu berufen, der bis zu 9 Personen besteht. Zusätzlich werden voraussichtlich 4 weitere Briefwahlvorstände gebildet werden, die ab 18.00 Uhr im Rathaus die zuvor eingegangenen und gesammelten Stimmzettel der Briefwählerinnen und Briefwähler auszählen.

Zwar ist jede wahlberechtigte Person des Wahlgebiets grundsätzlich verpflichtet, ein Wahlehrenamt anzunehmen (nur wenige wichtige Gründe rechtfertigen eine Ablehnung); dennoch setzt die Stadtwahlleitung in diesem Zusammenhang auf das Prinzip der Freiwilligkeit, denn eine gute und kreative Zusammenarbeit mit gegen ihren Willen verpflichteten Helferinnen und Helfern ist der Teamarbeit im Wahlvorstand absolut nicht dienlich.

Leider sind immer weniger Menschen bereit, sich ehrenamtlich für Gemeinschaftsaufgaben einzusetzen. Zu viele, vielleicht auch Sie, denken: „Das werden die anderen schon machen…“

Wenn Sie das politische Geschehen in der Welt verfolgen, wissen Sie, dass unser Recht zu wählen nicht selbstverständlich ist. Gerade deshalb sollte es aber für uns selbstverständlich sein, demokratische Verantwortung zu übernehmen. Bei Wahlen zu helfen heißt, zum Erhalt unserer Demokratie beizutragen.


BITTE…

melden Sie sich freiwillig, ohne Verpflichtung, immer helfen zu müssen! Vorkenntnisse werden dafür nicht erwartet! Sie können davon ausgehen, dass Ihre Anwesenheit im Wahllokal während der gesamten Wahlzeit nicht erforderlich ist. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sind bemüht, durch eine Abstimmung im Team eine dem Schichtdienst ähnliche Regelung zu treffen. Für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer können wir Sie leider nicht fürstlich entlohnen, aber immerhin erhalten Sie auch ein kleines finanzielles „Dankeschön“ in Höhe von 25,– €.

Wir gehen auch auf Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten ein und versuchen nach Möglichkeit, sie zu berücksichtigen. Falls Sie noch Fragen haben, beantworten wir sie gern:

Tania Coletta

t.coletta@nienburg.de

05021/87-366

Burkhard Walther

b.walther@nienburg.de

05021/87-244

Marie-Luise Spange

m.spange@nienburg.de

05021/87-226

Schrecken Sie nicht vor den Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers zurück! Sie haben es im Wahllokal mit erfahrenen Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorstehern zu tun, die bei einer vorangegangenen Schulung genauestens in ihre Aufgaben eingewiesen wurden und Ihnen bei möglichen Problemen gern beratend und helfend zur Seite stehen werden.


Die Aufgaben der Beisitzerin / des Beisitzers im Wahlvorstand:

Eine Beisitzerin oder ein Beisitzer

  • kontrolliert die Wahlbenachrichtigungskarten bzw. Personalausweise
  • gibt die Stimmzettel aus
  • ordnet den Zutritt zum Wahlraum
  • beobachtet den Zutritt zu den Wahlkabinen
  • überwacht die Durchführung der Wahl und die Einhaltung der Wahlgrundsätze im Wahllokal
  • sortiert nach dem Ende der Wahlhandlung die Stimmzettel und zählt die Stimmen


Der Wahlvorstand hat vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:

  • Entgegennahme der Wahlunterlagen
  • Durchsicht der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit
  • Hinweis durch den Wahlvorsteher auf die Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit
  • Aushang der Wahlbekanntmachung und der Hinweisschilder
  • Aufstellen der Wahlkabinen und Anbringen von Stiften und Hinweisschildern in den Wahlkabinen
  • Kontrolle, ob die Wahlurnen leer sind
  • Verschließen der Wahlurnen
  • Bereitlegen der Stimmzettel
  • Feststellen, wo eine Möglichkeit zum Telefonieren besteht
  • Regelung der Pausen der Wahlvorstandsmitglieder

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Kommentare geben nur die persönliche Meinung desjenigen wieder, der sie schrieb. Durch die Bereitstellung der Kommentarfunktion machen sich die Betreiber dieser Website die Kommentare nicht zu eigen und müssen daher nicht derselben Meinung sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich angezeigt. Verbindlich einzugebende Felder werden mit diesem Zeichen kenntlich gemacht: *